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Private Krankenversicherung als Familie: Diese Möglichkeiten gibt es!

Aktualisiert am 17. Februar 2025

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Angehörigen. Eine „private Krankenversicherung für die Familie“ besteht also immer aus mehreren eigenständigen Verträgen. So versichern sich beispielsweise deine Ehefrau, dein Kind und du jeweils separat. Damit ihr allerdings in die private Krankenversicherung eintreten oder wechseln könnt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Grundsatz: Private Krankenversicherung bei Ehegatten und Lebenspartnern

Als Ehegatten entscheidet ihr jeweils selbst über euren Versicherungsschutz. Wie deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner versichert ist, spielt also keine Rolle. So kann es beispielsweise folgende Konstellation geben:

Seid ihr indes beide versicherungsfrei und entscheidet euch für die private Krankenversicherung, schließt ihr jeweils einen eigenständigen Versicherungsvertrag mit dem Versicherer ab

Für den Beitrag gibt es hier, mit Ausnahme des Basis- und Standardtarifs, keine Obergrenzen. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern u.a. am gewünschten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand.

Keine private Familienversicherung

In der privaten Krankenversicherung gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse keine kostenlose Familienversicherung.

Jedes versicherte Familienmitglied zahlt seinen eigenen Beitrag. Das gilt sowohl für die Kinder als auch für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner.

Beispielsweise ist der Vater Versicherungsnehmer des Vertrages, in dem neben dem Vater die Mutter und das Kind versicherte Personen sind.

Private Krankenversicherung für Familien – die Mitversicherung eurer Kinder

Wie eure Kinder zu versichern sind, richtet sich im Allgemeinen nach dem Versicherungsschutz der Eltern. Dabei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.

Beide Elternteile sind privat krankenversichert

Sind beide Elternteile Mitglied der privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind privat krankenversichert werden. Hier gelten erstmal keine Ausnahmen, bis euer Kind (etwa mit 18 Jahren) eine eigene Erwerbstätigkeit aufnimmt und hier beispielsweise versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse wird.

In der Regel nehmen Krankenversicherer Neugeborene zu erleichterten Bedingungen auf. Es findet zum Beispiel keine Gesundheitsprüfung statt.

Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert

Seid ihr als Eltern beide in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, kommt euer Kind automatisch in die kostenlose Familienversicherung. Es erhält damit denselben Schutz und dieselben Leistungen wie ihr.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es aufgrund des Kontrahierungszwangs keine Gesundheitsprüfung, weshalb die Aufnahme eines Neugeborenen problemlos erfolgt. Sind beide Eltern gesetzlich bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, können sie wählen, bei welchem Elternteil das Kind beitragsfrei mitversichert wird.

Die kostenlose Familienversicherung des Kindes gilt in der Regel bis zum vollendeten 23. Lebensjahr. Absolviert das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium, verlängert sich die Mitversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass das Kind kein monatliches Einkommen über 535 Euro bzw. 556 Euro bei einem Minijob (Stand: 2025) erzielt. Die kostenlose Familienversicherung endet meist mit Beginn einer Berufsausbildung.

Möchtet ihr dennoch eine höherwertige Versorgung erreichen, könnt ihr euer Kind aber auch privat krankenversichern. Diese Option ist allerdings freiwillig und – wie bei der privaten Krankenversicherung üblich – mit einem eigenen Vertrag, entsprechenden Beiträgen und einer Gesundheitsprüfung verbunden. Kostenlos ist diese Variante also nicht.

Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere ist privat krankenversichert

Bei gemischter Versicherung der Eltern kann das Kind gesetzlich oder privat versichert werden. Als Eltern habt ihr hier ein entsprechendes Wahlrecht.

Eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehegatten ist allerdings nicht möglich, wenn

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Kind in der Regel ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert. Alternativ ist auch eine freiwillige Versicherung gegen Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse möglich, was jedoch in den meisten Fällen wenig Sinn macht.

Seid ihr allerdings nicht verheiratet, besteht weiterhin das volle Wahlrecht – unabhängig davon, wer von euch das höhere Einkommen erzielt.

In allen genannten Konstellationen ist es wichtig zu beachten, dass sich der Versicherungsstatus eines Kindes ändern kann, wenn sich das Einkommen der Eltern ändert.

Kinder von Beamten

Für Beamte gelten ähnliche Bedingungen: Kann das Kind privat krankenversichert werden, müssen in der Regel nur 20% des Krankenversicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden, da die Beihilfe für Kinder beim Bund und in den meisten Bundesländern 80% abdeckt.

Aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung für Kinder von Beamten eine klare Sache.

Auch im Video: Kind in PKV oder GKV versichern?

Erleichterte Aufnahme von Neugeborenen in die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung fördert die optimale Absicherung der gesamten Familie mit besonderen Vergünstigungen für Neugeborene. In der Regel gibt es im Rahmen der sogenannten Kindernachversicherung für eure Kinder also weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse, wenn

Ausnahme: Das Kind wird höherwertiger versichert als der Elternteil, erhält also zum Beispiel ein Ein- statt ein Zweibettzimmer. Für diese „Mehrversicherung“ ist dann eine Risikoprüfung erforderlich, die ggf. zu einem Risikozuschlag oder auch zu einer Ablehnung führt.

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Die private Krankenversicherung als Familie: Wie wird euer Kind später versichert?

Ist die gesamte Familie in der privaten Krankenversicherung versichert, behält euer Kind grundsätzlich diesen Status. Tritt es ins Erwerbsleben ein, etwa bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, muss wieder zwischen zwei Fällen unterschieden werden:

Anwartschaft

Sollte euer Kind beispielsweise durch den Beginn einer Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, kann es sinnvoll sein, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen

Dadurch wird der Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) und zusätzlich ggf. auch das Eintrittsalter (große Anwartschaft) eingefroren. Somit ist ein späterer Rückwechsel in die private Krankenversicherung in jedem Fall möglich (zum Beispiel Verdienst über JAEG oder Beginn einer selbstständigen Tätigkeit).

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung als Familie?

Wann sich die private Krankenversicherung für eine Familie lohnt, lässt sich nicht ohne Weiteres pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt aber, dass die PKV im Vergleich zum gesetzlichen System eine meist bessere und höherwertige Absicherung bietet. Leistungs- und Zusatzbausteine sind frei wählbar, was entsprechend für Wahlleistungen im Krankenhaus (zum Beispiel Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) gilt.

Außerdem übernimmt die private Krankenversicherung regelmäßig alle oder zumindest höhere Anteile der Kosten für hochwertigen Zahnersatz und die professionelle Zahnreinigung. Bei vielen Tarifen profitiert ihr außerdem von einer Beitragsrückerstattung.

Während der Schwangerschaft sind die Leistungen von GKV und PKV zwar ähnlich, auch hier übernimmt die private Krankenversicherung aber tendenziell mehr Untersuchungen (insbesondere Ultraschall).

Kosten bei mehreren Kindern sprechen gegen die PKV

Wer die bestmögliche medizinische Versorgung für sich und seine Familie möchte, kommt an der privaten Krankenversicherung nicht vorbei. Punkt.

Gegen die private Krankenversicherung mit Familie sprechen jedoch die Kosten, insbesondere bei mehreren Kindern. Denn in vielen Konstellationen müssen die Kinder gegen Beitrag privat krankenversichert werden und können nicht über die kostenlose Familienversicherung des Partners mitversichert werden. Hierbei fallen die Kosten unter Umständen auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus an, beispielsweise wenn die Kinder nach der Schule ein Studium beginnen.

Bei einem Kind und unter Umständen auch bei zwei Kindern sind die Mehrkosten noch im Rahmen, doch bei drei oder mehr Kindern sollte man sich wirklich überlegen, ob man sich die private Krankenversicherung für die Familie auch leisten kann.

Daher spielt der Punkt Familie in unserer PKV-Beratung auch eine wichtige Rolle.

Im Video: Private oder Gesetzliche Krankenversicherung: Was lohnt sich für Dich?

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